Autor/ Autorin
Vom Eingang über das beBPo bis zur elektronischen Rückübermittlung der Sachentscheidung: Mit der neuen eNoVA-Schnittstelle schafft ARCHIKART die Voraussetzungen für einen durchgängigen digitalen Bearbeitungsprozess.
Ab dem 1. Januar 2027 unterstützt ARCHIKART die technischen Anforderungen zur Umsetzung von eNoVA. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, notarielle Anträge digital entgegenzunehmen, die übermittelten Daten direkt im ARCHIKART Fachverfahren weiterzuverarbeiten und die Sachentscheidung anschließend elektronisch an den antragstellenden Notar zurückzugeben.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Entwicklung der eNoVA-Schnittstelle. Sie wird zum Ende diesen Jahres als ergänzende Lizenz (Add-on) für folgende ARCHIKART-Fachapplikationen angeboten:
Sofern Sie die entsprechenden ARCHIKART-Fachapplikationen noch nicht einsetzen, empfiehlt es sich, die verbleibende Zeit bis zur Verfügbarkeit der eNoVA-Schnittstelle für die Einführung der benötigten Anwendungen zu nutzen.
Damit können Sie interne Abläufe frühzeitig vorbereiten und die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. So starten Sie zum 1. Januar 2027 nicht erst mit der Einführung der Fachverfahren, sondern können sich auf die Umsetzung des digitalen Prozesses konzentrieren.
Ein wesentlicher Vorteil der eNoVA-Schnittstelle ist die direkte Übernahme der elektronisch übermittelten Antragsdaten. Die vom Notar über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bereitgestellten Informationen können aus dem XJustiz-Datensatz in die zuständige ARCHIKART-Fachapplikation übernommen werden.
Das reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und schafft die Grundlage für eine durchgängige digitale Bearbeitung innerhalb von ARCHIKART.
Die weitere Bearbeitung erfolgt innerhalb der ARCHIKART-Umgebung:
Damit unterstützt ARCHIKART einen digitalen Prozess vom Eingang des notariellen Antrags bis zur abschließenden Entscheidung – ohne erneute manuelle Erfassung bereits elektronisch vorliegender Daten.
Für einen medienbruchfreien Prozess spielt auch die elektronische Signatur eine wichtige Rolle. Die erforderlichen Dokumente können qualifiziert elektronisch signiert werden. Das bisherige Ausdrucken, Unterschreiben und anschließende Einscannen entfällt.
Die elektronische Signatur ergänzt damit die digitale Vorgangsbearbeitung und ermöglicht eine durchgängige elektronische Rückübermittlung an den antragstellenden Notar.
Mit der Kombination aus den bewährten ARCHIKART-Fachapplikationen, dem ARCHIKART Workflow und der neuen eNoVA-Schnittstelle können Verwaltungen ihre Bearbeitungsprozesse konsequent digitalisieren. Daten werden dort weiterverarbeitet, wo sie benötigt werden, und der Aufwand für manuelle Übernahmen und Weitergaben wird deutlich reduziert.
▶ Web-Seminar am 10. November 2026: eNoVA ab 2027 – digitale Anträge medienbruchfrei mit ARCHIKART bearbeiten
In unserem kostenfreien Web-Seminar von 10:00 bis 10:30 Uhr zeigen wir, wie sich die eNoVA-Bearbeitung ab 2027 nahtlos in bestehende ARCHIKART-Prozesse integrieren lässt. Neben allgemeinen Informationen und dem neuen Gesamtprozess erwartet Sie eine LIVE-Demo der Bearbeitung im Fachverfahren. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Umsetzung benötigen und was das ARCHIKART Aktionspaket eNoVA beinhaltet.
Hier finden Sie Informationen der Bundesnotarkammer.
Am 20. August 2026 fand ein Webinar der Bundesnotarkammer zum Thema eNoVA statt. Die Präsentationsfolien finden Sie hier.
Kontakt:
Sabine Wetzold - Teamleitung Vertrieb
vertrieb@archikart.de
Tel.: 03574 4655-34
Autor/ Autorin
Was denkst du?