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eNoVA ab 2027: ARCHIKART unterstützt die digitale Bearbeitung notarieller Anträge

eNoVA ab 2027: ARCHIKART unterstützt die digitale Bearbeitung notarieller Anträge

Vom Eingang über das beBPo bis zur elektronischen Rückübermittlung der Sachentscheidung: Mit der neuen eNoVA-Schnittstelle schafft ARCHIKART die Voraussetzungen für einen durchgängigen digitalen Bearbeitungsprozess.

Ab dem 1. Januar 2027 unterstützt ARCHIKART die technischen Anforderungen zur Umsetzung von eNoVA. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, notarielle Anträge digital entgegenzunehmen, die übermittelten Daten direkt im ARCHIKART Fachverfahren weiterzuverarbeiten und die Sachentscheidung anschließend elektronisch an den antragstellenden Notar zurückzugeben.

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Entwicklung der eNoVA-Schnittstelle. Sie wird zum Ende diesen Jahres als ergänzende Lizenz (Add-on) für folgende ARCHIKART-Fachapplikationen angeboten:

  • Vorkaufsrechtsverzichte
  • Sanierungsgenehmigungen
  • GVO-Genehmigungen
  • GVG-Genehmigungen


Jetzt die Voraussetzungen für 2027 schaffen

Sofern Sie die entsprechenden ARCHIKART-Fachapplikationen noch nicht einsetzen, empfiehlt es sich, die verbleibende Zeit bis zur Verfügbarkeit der eNoVA-Schnittstelle für die Einführung der benötigten Anwendungen zu nutzen.

Damit können Sie interne Abläufe frühzeitig vorbereiten und die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. So starten Sie zum 1. Januar 2027 nicht erst mit der Einführung der Fachverfahren, sondern können sich auf die Umsetzung des digitalen Prozesses konzentrieren.


Keine manuelle Erfassung: Antragsdaten direkt übernehmen

Ein wesentlicher Vorteil der eNoVA-Schnittstelle ist die direkte Übernahme der elektronisch übermittelten Antragsdaten. Die vom Notar über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bereitgestellten Informationen können aus dem XJustiz-Datensatz in die zuständige ARCHIKART-Fachapplikation übernommen werden.

Das reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und schafft die Grundlage für eine durchgängige digitale Bearbeitung innerhalb von ARCHIKART.


Vom Antrag bis zur Sachentscheidung – durchgängig in ARCHIKART

Die weitere Bearbeitung erfolgt innerhalb der ARCHIKART-Umgebung:

  1. Übernahme der elektronisch übermittelten Antragsdaten aus dem XJustiz-Datensatz
  2. Bearbeitung des Vorgangs in der zuständigen ARCHIKART-Fachapplikation
  3. Beteiligung weiterer Fachämter über den ARCHIKART Workflow
  4. Erstellung der Sachentscheidung
  5. Medienbruchfreie elektronische Rückübermittlung an den antragstellenden Notar als signierter XJustiz-Datensatz

Damit unterstützt ARCHIKART einen digitalen Prozess vom Eingang des notariellen Antrags bis zur abschließenden Entscheidung – ohne erneute manuelle Erfassung bereits elektronisch vorliegender Daten.


Digitale Signatur statt Ausdrucken und Einscannen

Für einen medienbruchfreien Prozess spielt auch die elektronische Signatur eine wichtige Rolle. Die erforderlichen Dokumente können qualifiziert elektronisch signiert werden. Das bisherige Ausdrucken, Unterschreiben und anschließende Einscannen entfällt.

Die elektronische Signatur ergänzt damit die digitale Vorgangsbearbeitung und ermöglicht eine durchgängige elektronische Rückübermittlung an den antragstellenden Notar.


eNoVA mit ARCHIKART: digital, integriert und fachübergreifend

Mit der Kombination aus den bewährten ARCHIKART-Fachapplikationen, dem ARCHIKART Workflow und der neuen eNoVA-Schnittstelle können Verwaltungen ihre Bearbeitungsprozesse konsequent digitalisieren. Daten werden dort weiterverarbeitet, wo sie benötigt werden, und der Aufwand für manuelle Übernahmen und Weitergaben wird deutlich reduziert.

  1. Sie möchten sich die digitale eNoVA-Bearbeitung mit ARCHIKART direkt ansehen? 

    ▶ In unserem Video zeigen wir Ihnen weitere Informationen zum Thema und geben einen Einblick in die Möglichkeiten der digitalen Antragsbearbeitung.

    Mehr zum Thema im ARCHIKART YouTube-Kanal ▶ ARCHIKARTSoftwareAG

    ▶ Web-Seminar am 10. November 2026: eNoVA ab 2027 – digitale Anträge medienbruchfrei mit ARCHIKART bearbeiten

    In unserem kostenfreien Web-Seminar von 10:00 bis 10:30 Uhr zeigen wir, wie sich die eNoVA-Bearbeitung ab 2027 nahtlos in bestehende ARCHIKART-Prozesse integrieren lässt. Neben allgemeinen Informationen und dem neuen Gesamtprozess erwartet Sie eine LIVE-Demo der Bearbeitung im Fachverfahren. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Umsetzung benötigen und was das ARCHIKART Aktionspaket eNoVA beinhaltet.

  2. Sie möchten wissen, welche ARCHIKART-Lösungen Sie für die Umsetzung von eNoVA benötigen oder wie Sie Ihre Verwaltung optimal auf den 1. Januar 2027 vorbereiten können?

    Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu Lizenzierung, Einführung und den nächsten Schritten.


Hier finden Sie Informationen der Bundesnotarkammer.

Am 20. August 2026 fand ein Webinar der Bundesnotarkammer zum Thema eNoVA statt. Die Präsentationsfolien finden Sie hier.



Kontakt: 
Sabine Wetzold - Teamleitung Vertrieb
vertrieb@archikart.de
Tel.: 03574 4655-34

Autor/ Autorin

Sabine Wetzold

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